Was Zahlt die Krankenkasse/-versicherung?
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren für Zahnersatz, da es sich hierbei um eine medizinische Sachleistung handelt, einen Zuschuss. Dies gilt jedoch nur für medizinisch notwendige Versorgungen, dessen Höhe sich nach dem medizinischen Befund bemessen. Je nach Befund wird ein Festzuschuss zu der Versorgung gezahlt (befundorientierter Festzuschuss). Wenn Sie eine Versorgung wählen, die ein höheres Niveau hat als die "Kassenlösung", bleibt Ihnen, anders als früher, Ihr Festzuschuss erhalten. So haben Sie auch einen Anspruch auf den Festzuschuss der Regelversorgung, wenn Sie sich für eine Implantatarbeit entscheiden.
Wann gibt es mehr Zuschuss?
Wenn Sie regelmäßig, dass heißt in den letzten 5 Jahren mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt waren, erhalten Sie einen höheren Festzuschuss (+20%). Waren Sie in den letzten 10 Jahren mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt, erhöht sich Ihr Zuschuss auf 30%.
Ihr Zahnarzt erstellt für Sie, nach vorheriger Untersuchung und Beratung, einen detaillierten HKP
(Heil- und Kostenplan).
Unser Tip!
Ihr Zahnarzt-/in teilt uns mit, welche Planung für Sie vorgesehen ist. Anschließend erstellen wir Ihnen gerne eine detaillierte Aufstellung der anfallenden Laborkosten. Gehen Sie mit dieser Aufstellung zu Ihrer Krankenkasse und lassen Sie die Unterlagen prüfen. Das gibt Ihnen Sicherheit und Planbarkeit.
Sie sind privat krankenversichert?
Wenn Zahnersatz in Ihrem Tarif mitversichert ist, wird gewöhnlich der Zuschuss Ihrer Krankenversicherung höher sein. Um Ihren exakten Eigenanteil zu klären empfehlen wir: Lassen Sie sich von uns eine detaillierte Aufstellung der anfallenden Kosten und Ihrem Zahnarzt erstellen und sprechen Sie bereits vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung.





